Gmunden/Linz: Der tragische Verkehrsunfall im Bartelkreuztunnel vom 7. August 2010 bei Ebensee (wir berichteten) hatte am 4. November 2010 ein erstes gerichtliches Nachspiel. Dem 50-jährigen Gmundner Manager Michael U. wurde fahrlässige Tötung unter besonders schweren Verhältnissen vorgeworfen. Er sei mit einem PS-starken Sportwagen mit weit überhöhter Geschwindigkeit in die Tunnelkette Traunsee eingefahren und löste durch eine riskante Fahrweise einen zweifach-fatalen Horrorcrash aus. Michael U. selbst überlebte den schweren Unfall. Notärzte kämpften acht Tage lang am LKH-Bad Ischl auf der Intensivstation um das Leben des 50-jährigen Unfalllenkers, der einen Serienrippenbruch sowie Verletzungen an der Lunge davon trug. Für die zwei Persönlichkeiten – den Ebenseer Sportfunktionärs Günther Lemmerer (67) sowie den 43-jährige Ebenseer Flugkapitän der AUA und Obmann des Wasserflugvereines Salzkammergut Oliver Hörzing kam jede Hilfe zu spät. Sie erlagen noch an der Unfallstelle ihren schweren Verletzungen.
Keine Erinnerung an Unfallhergang Bei der ersten Verhandlung zeigte sich der 50-jährige Michael U. voll geständig und bedauert die ausgelöste Unfalltragödie. „Mir tut es wahnsinnig leid und vorallem, dass man es nicht mehr rückgängig machen kann!“, so der Beschuldigte vor der Richterin Birgit Ahammer. Bei der Befragung durch die Richterin sagte U., dass er sich an absolut nichts mehr erinnern könne. Weder an den Unfallhergang noch an den Moment, als er in den Sportwagen stieg. Todeslenker Michael U. muss sich in Linz erneut vor Gericht verantworten Oliver Hörzing´s Lebensgefährtin sagte als Zeugin vor Gericht aus: „Gegen 20.00 Uhr habe ich gemeinsam mit Oliver die Greisslerei in Traunkirchen betreten. U. war bereits mit einer Gruppe Freunden und Bekannten vor Ort. Noch bevor Oliver sein bestelltes Bier serviert bekam, verließ er ohne ein Wort zu sagen mit U. das Lokal!“ Zwei weitere Zeugen wurden einvernommen und bestätigten, dass U. mit einer Gruppe von etwa 13 Personen in der Greisslerei in Traunkirchen verweilte, dabei in der Gruppe mehrere Flaschen Wein serviert wurden. Auch, dass U. bereits am Nachmittag mit einer größeren Gruppe im Yachtclub in Gmunden verweilte wurde der Richterin bestätigt. Wieviel Alkohol U. an diesem Tag zu sich genommen hatte, konnte aber kein Zeuge genau sagen. Laut Gutachten hatte der 50-Jährige 0,23 Promille Alkohol im Blut. 12 Monate Fahrverbot und 18 Monate teilbedingt Michael U. wurde bereits für 12 Monate von Seiten der Behörde der Führerschein entzogen. Das Urteil der Richterin: der zweifache Familienvater wurde nach §81 wegen fahrlässiger Tötung unter besonders schweren Verhältnissen zu 18 Monaten Teilbedingt, davon 12 Monate bedingt und 6 Monate unbedingt bestraft. Als mildernd kam zu tragen, dass U. voll geständig war, einen geordneten Lebenswandel führte und bislang volle materielle Hilfe im Umfang von über 86.160 Euro den Familienangehörigen zusprach. U. beantragte nach der Urteilsverkündung 3 Tage Bedenkzeit und ging danach in Berufung. Für
U. gilt nach wie vor die Unschuldsvermutung. Berufungsverhandlung in Linz Am 10. Mai muss sich der 50-jährige Gmundner Manager erneut vor Gericht verantworten. Dann geht das Berufungsverfahren in die nächste Runde. Wir halten sie auf dem Laufenden.
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